Weiterführung des Förderprogramms: Jetzt Förderung beantragen

Da der aus der Mitgliederversammlung genehmigte Betrag noch nicht aufgebraucht ist, soll das Förderprogramm bis zum Erreichen der genehmigten Summe wie folgt fortgesetzt werden:

Die Höhe des Förderungsbetrages bleibt bei max. 500.-€, einmalig pro Mitgliedsverein.

Die in 2015 geförderten Mitgliedsverein können erneut das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Dieser wird auf Antrag genehmigt und kommt mit Vorlage der Originalrechnung zur Auszahlung. Genehmigt werden können nur Anträge von Mitgliedsvereinen, die auch ihre Beiträge bezahlt haben.

Achtung: Das Förderprogramm läuft nur bis zum Erreichen der durch die MV genehmigten Summe. Eingangsdatum der Anträge ist für die Bewilligungsreihenfolge maßgeblich. Deshalb alle Anträge an „foerderung@thw-lhev-bw.de“ senden!

 

Gefördert wird:

–       An-/ Beschaffungen sowie Ersatzbeschaffungen, Ersatzteile und Reparaturen für Ausstattung, deren Verwendung eindeutig dem Zivil- und Katastrophenschutzes zugutekommt und nicht Teil der STAN ist.

–       Anschaffungsgegenstand muss den Vorgaben des THW entsprechen ( Bspl. Bekleidungsrichtlinie, Zusatzausstattung an Drägerhelm > JA, anderer Helm als der Drägerhelm > NEIN).

–       FB Ausstattung und Ausstattung, die dem THW überschrieben werden muss, nur mit Zustimmung der zuständigen THW-Geschäftsstelle.

–       Veranstaltungen mit großem öffentlichkeitswirksamen Anteil.

 

Antrag formlos an die Landesvereinigung mit folgenden Angaben:

–       Genaue Bezeichnung des Beschaffungsgegenstandes

–       Gesamtsumme der Beschaffung

–       Verwendung

–       Evtl. Zustimmung der zuständigen THW-Geschäftsstelle

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